Im Gespräch
- Nicht werten
- Kind kann seinem Gefühl vertrauen, was „falsch“ ist
- Anrufer/in ist nicht Schuld (wird oft vom Täter suggeriert)
- Handlung von Täter/in ist illegal (bei unter 14-Jährigen)
- Vorsicht bei Treffen (Erwachsene informieren oder mitnehmen, öffentlichen Ort wählen)
Nächste Schritte
- Erwachsene Bezugsperson suchen (Eltern, Lehrer, Schulsozialarbeiter, Beratungsstellen, Polizei)
- Chat beenden
- Kontakt sperren, ggf. Täter/in bei Betreiber sperren lassen
- Anzeige erstatten (ggf. vorher Rechtsberatung über Beratungsstelle. Dazu ggf. Chatverläufe und Screenshots sichern)
Internet
- http://www.klicksafe.de
- http://www.watchyourweb.de
- http://www.jugendschutz.net
- http://www.schau-hin.info
- http://www.ins-netz-gehen.de
- Booklet „save-me-online“ Das Booklet mit Informationen und Umgangs-Tipps mit Cyber-Grooming kann über die Seite des Vereins „Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen“ (http://www.nina-info.de) kostenlos bestellt und heruntergeladen werden