Sexting (z. B. Nacktfotos)

Im Gespräch

  • Freiwilliger Versand von Fotos? (nicht verboten, außer bei Pornographie)
  • Heimliche Aufnahmen sind verboten
  • Zwang zum Versand von Fotos ist verboten
  • Für Erpressung genutzt?

Nächste Schritte

  • Mit demjenigen sprechen, der die Fotos ins Netz stellt/stellen möchte und auf die Strafbarkeit hinweisen
  • Erwachsene Bezugsperson suchen (Eltern, Lehrer, Schulsozialarbeiter, Beratungsstellen, Polizei)
  • Kontakt sperren, ggf. Täter/in bei Betreiber sperren lassen (falls nicht erfolgreich, über die Internet-Beschwerdestelle „jugendschutz.net“)
  • Anzeige erstatten (ggf. vorher Rechtsberatung über Beratungsstelle. Dazu ggf. Chatverläufe und Screenshots sichern)

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