Im Gespräch
- Freiwilliger Versand von Fotos? (nicht verboten, außer bei Pornographie)
- Heimliche Aufnahmen sind verboten
- Zwang zum Versand von Fotos ist verboten
- Für Erpressung genutzt?
Nächste Schritte
- Mit demjenigen sprechen, der die Fotos ins Netz stellt/stellen möchte und auf die Strafbarkeit hinweisen
- Erwachsene Bezugsperson suchen (Eltern, Lehrer, Schulsozialarbeiter, Beratungsstellen, Polizei)
- Kontakt sperren, ggf. Täter/in bei Betreiber sperren lassen (falls nicht erfolgreich, über die Internet-Beschwerdestelle „jugendschutz.net“)
- Anzeige erstatten (ggf. vorher Rechtsberatung über Beratungsstelle. Dazu ggf. Chatverläufe und Screenshots sichern)
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